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Stornierung E-Bilanz Übermittlungsauftrag

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letzte Antwort am 25.11.2021 15:39:47 von kanzleiboennecke
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Susann1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
1710 Mal angesehen

Guten Tag,

 

kann ich eine bereits übermittelte E-Bilanz stornieren, so wie es beispielsweise auch bei einer Steuererklärung ginge?

 

 

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 4
1708 Mal angesehen

Hallo @Susann1,

 

grundsätzlich geht das - wie du es auch bei den Steuererklärungen kennst, geht das allerdings nur so lange der Auftrag per RZ noch nicht übertragen wurde und noch zu stornieren ist 😉

Susann1
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
1701 Mal angesehen

Hallo,

 

vielen Dank für die schnelle Antwort. 😊

 

Das ist bei den E-Bilanzen ja immer das Problem, dass sie relativ schnell bei der Finanzverwaltung eingehen - anders als die Erklärungen. 

 

Dann ist da wohl nichts mehr zu machen, fürchte ich ...

 

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
1688 Mal angesehen

Hallo Susann, 

 

gerne 😎

 

Ja, das stimmt...wenn du den Auftrag nicht mehr über die RZ-Kommunikation findest dann ist es wohl wirklich zu spät 😅

 

Du hast jedoch wie auch bei den Steuererklärungen, auch bei der E-Bilanz die Möglichkeit eine spätere Übermittlung an das Finanzamt einzustellen wie bei den Steuererklärungen auch ! 

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letzte Antwort am 25.11.2021 15:39:47 von kanzleiboennecke
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