Hallo zusammen,
bei den Erläuterungen zur der Soforthilfe-Rückmeldung fehlt im Gegensatz zu den FAQs der Hinweis darauf, dass ein GmbH GF nur zu berücksichtigen ist, wenn dieser sozialversicherungsrechtlich als angestellt einzuordnen ist. Der Absatz ist sonst wortwörtlich identisch.
Ist das Absicht? Hat sich das auch geändert und kann ich das GmbH GF Gehalt doch voll ansetzen?
Vielen Dank für Hinweise und liebe Grüße
Theresina Schwarz
Hallo alle miteinander,
ich habe die gleiche Frage und habe daher bei der Hotline angerufen. Die Hotline teilte mir mit, dass in den FAQs diesbezüglich tatsächlich nichts steht. Bei der Hotline liegt ein internes Papier der IFB-Bank vor, welches beinhaltet, dass nicht sozialversicherungspflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer nicht berücksichtigt werden dürfen. Aber: Hinweis der Hotline: Da es nicht in den FAQs steht, ist diese Aussage nicht belastbar ... .