Guten Morgen,
bei der USt-Sonderprüfung eines Pflegedienstes wurde bemängelt, daß die steuerfreien Umsätze nach § 4 Nr 16 USTG nicht in der USt-Voranmeldung auftauchen (TZ 48). Das habe ich bislang ignoriert, Hauptsache die steuerpflichtigen Umsätze passen.
Frage 1:
Warum werden die Umsätze im kostenpflichtigen Branchenpaket (SKR45) nicht in Voranmeldung übernommen? (z.B. Konto 4010 "Ertr. ambulant Pflegegrad 2"). Klar kann ich die Kontenzwecke ändern oder mit USt-Schlüssel buchen, aber daß muss doch eigentlich nicht ein.
Frage 2:
Was passiert, wenn ich die Umsätze trotzdem nicht erkläre? Steuerhinterziehung bei USt-Frei ohne Vorsteuerabzug fällt ja wohl weg.
Gruss
Högemann
Hallo Herr Högemann,
Für die Verbuchung von USt-freien Erlösen ohne Vorsteuerabzug, nicht EU-Land steht im SKR 45 der Umsatzsteuerschlüssel 50 zur Verfügung. Dieser bewirkt den Ausweis in der Kennzahl 48 in der UStVA.
Alternativ kann eine AM -Funktion 83000 über Stammdaten | Sachkonten | Funktionsplan eingerichtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass individuelle Funktionen in den Mandantenstammdaten aktiviert sind. Die Kontenfunktion 83000 steuert ebenfalls den Ausweis der Beträge in die UStVA, Kennzahl 48. Die Änderung wirkt nur für zukünftige Buchungen und nicht in die Vergangenheit zurück, demzufolge müssen alle Stapel festgeschrieben sein, in denen die betroffenen Konten bereits bebucht sind.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter branchen@service.datev.de zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Roswitha Schmidt
Produktmanagement und Service Branchen
DATEV eG
Hallo Frau Schmidt,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hatte auch schon eine Info vom Datev-Service-Kontakt.
Die ca 100 Erlösbuchungen pro Monat kommen von einer Schnittstelle aus dem Programm des Pflegedienstes und werden eingespielt. Da kann ich natürlich nicht überall den Steuerschlüssel 50 setzten.
Es bleibt wohl nur die individuelle Änderung des Konten-Funktionsplans.