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Tanja534
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 1
87 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

der BFH hat in 2022 entschieden, dass nur noch bestimmte Kleidung als Berufskleidung akzeptiert wird. Was man auch privat tragen kann, das wird i.d.R. nicht mehr anerkannt - außer man hat zB ein Firmenlogo drauf.

Hier wären das Sonderbetriebsausgaben. Es sind keine Logos drauf.

 

Für welchen VZ ff. gilt das Urteil?

 

Vielen Dank im Voraus.

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