Bisher habe ich beide Bereiche geführt, da wir den Banken etc. die Hanelsrechtlichen Auswertungen ohne IAB Sonder-Afa zeigen möchten.
Nunmehr geht kein Handelsrecht mehr im SBV.
gibt es hier eine Lösung?
Ich finde das auch mehr als ärgerlich. Auch wenn es handelsrechtlich kein Sonderbetriebsvermögen gibt, so ist nach einschlägiger Fachmeinung (NWB VAAAE-93473) dennoch auch hier eine Sonderbuchführung nach kaufmännischen Grundsätzen aufzustellen.
Ich werde die Kennung "Sonderbilanz" in den Stammdaten erstmal rausnehmen. Auch wenn mir das bei den "Schnittstellen" der DATEV zu den Steuerprogrammen ins Gesicht schlagen wird - und lasse mich an dieser Stelle nicht dazu verleiten zu äußern, was ich davon halte...