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Rückwirkende Umwandlung EU in GmbH

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alina1
Beginner
Offline Online
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Hallo,

 

ich stehe im Moment vor dem praktischen umsetzen der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH. 

Ertragssteuerlich erfolgt eine Rückübertragung zum 01.01.2022. Dafür haben wir eine neue Mandantennummer angelegt und die Buchhaltung der Einzelfirma für 01-07.2022 auf diese neue Mandantennummer übertragen. Privatkonten habe ich zu Geserkoten abgeändert, Opos und Anlagevermögen ist auch alles übernommen. 

Jetzt stehe ich vor dem Problem der Umsatzsteuer. Für die Umsatzsteuer gilt keine Rückübertragung. Damit muss ich für das EU bis 07.22 eine Jahreserklärung abgeben und für das restliche Jahr das eine Jahreserklärung für die GmbH. Jetzt habe ich allerdings die komplette Buchhaltung also auch USt und VSt auf die neue Mandantennummer übertragen. Kann ich, da die Ust-Konten in der Bilanz sowieso keine Auswirkungen haben dies so stehen lassen und die Jahreserklärung entsprechend manuell so korrigieren das hier dann nur die Umsatzsteuer-Werte für 08.-12.22 stehen? Oder müssen die Umsatzsteuer und Vorsteuerkonten in der Bilanz ebenfalls stimmen. Wie handhabe ich das in diesem Fall? Die Umsatzsteuer-& Vorsteuerkonten gegen Geserkonto buchen? Ich stehe diesbezüglich komplett auf dem Schlauch und weiß nicht wie ich es praktisch umsetzen kann. 

Vielen Dank schonmal  

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