Hallo,
wir haben bei einer EÜR eine RfE nach R 6.6 EStR, die im gleichen Jahr auf das neue WG übertragen wird.
Wie löst ihr das im Programm und vor allem in der Anlagenbuchführung? Hier gibt es nur die 6b-Rücklage.
Danke für die Hilfe.
Hallo @Meike_2022,
in der Anlagenbuchführung wählen Sie für diesen Sachverhalt die Bewegung § 6b EStG aus. Zusätzlich buchen Sie in der Finanzbuchführung die Bildung und Auflösung. Detailliertere Informationen entnehmen Sie dem Dokument 1032596 .
Gibt es keinen separaten Ausweis der Rücklage für Ersatzbeschaffung R6.6 EStR?
Hallo @Meike_2022,
sorry, ich habe die beiden Sachverhalte verwechselt.
In der Anlagenbuchführung gibt es für die Rücklage für Ersatzbeschaffung keine eigene Bewegung.
Sie können aber über die Bewegung individueller AHK-Abzug gehen. Hier legen Sie eine neue AHK-Abzugsart an, z. B. mit der Beschriftung R 6.6 EStR. Diese Beschriftung wird in der Auswertung mit dem Listbild Bruttoausweis mit AfA und SoPo ausgegeben.
Das Vorgehen und der Ausweis, wie im Dokument beschrieben, sind für beide Vorschriften nahezu identisch. Für die Rücklage für Ersatzbeschaffung stehen in der Finanzbuchführung aber andere Konten für die Bildung und Auflösung zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zu den Konten finden Sie in den LEXinform-Dokumenten:
Dokument 5361287 - Einstellungen in die Rücklage für Ersatzbeschaffung R 6.6 EStR - Kontenerläuterung
Dokument 5301660 - Rücklage für Ersatzbeschaffung - Buchungsbeispiele