Ich muss jetzt doch mal blöd fragen:
Wohin gehören bei einem GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer die pauschalen Steuern für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte? Laut Lohnprogramm werden sie auf Konto 4149 verbucht, aber sie müssten doch eigendlich auf das Konto 4196, oder? Im Lohnprogramm kann nicht unterschieden werden zwischen normalen Arbeitnehmer und GmbH-Gesellschafter Geschäftsführer.
Es ist jetzt erst aufgefallen, das die Kfz-Nutzung bei uns nicht korrekt auf die Konten 4152 und 4153 verbucht wird, sondern immer auf das Konto 4100.
Sie können den Gesellschafter-Geschäftsführer einer Mitarbeitergruppe zuordnen.
Dok.-Nr.: 1021109