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Nach Verkauf aus Insolvenz - Anlagevermögen anlegen

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letzte Antwort am 05.01.2021 15:52:08 von bfit
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Beck-HZD
Beginner
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Hallo miteinander,

 

ich hoffe es kann mir jemand helfen, denn diese tolle Aufgabe habe ich mir extra für die freien Tage aufgehoben zwischen den Jahren und leider fehlen mir hier die Erfahrungswerte.

 

Unsere Firma wurde aus der Insolvenz verkauft und nun habe ich die Maschinen manuell neu erfasst mit dem aktuellen Buchwert.

Jetzt die doofe Frage, wie kriege ich diese Daten in die Fibu, denn ich habe ja keine Rechnung die ich zuerst einbuche, da ich ja nur nach Liste des zu übernehmendes Bestandes gegangen bin.

Also ist in der Anlagenbuchhaltung alles drin und in der Fibu gar nichts.

 

Kann man in der Fibu auch GWG erfassen nach Insolvenz ohne Rechnung, ohne jedes mal eine Nummer zu vergeben im Anlag?

 

Ich brauche hier Unterstützung, da ich keine Erfahrungswerte damit habe.

DATEV-Mitarbeiter
Nida_Niazioglou
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
323 Mal angesehen

Hallo @Beck-HZD

 

diesen Sachverhalt müssten wir uns genauer anschauen. Bitte wenden Sie sich an den Anwenderservice. 

 

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Nida Niazioglou | Service Rechnungswesen (FIBU) | DATEV eG
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bfit
Meister
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Nachricht 3 von 3
314 Mal angesehen

Moin,

 

ich verstehe Ihren Sachverhalt noch nicht so ganz. Wenn das Unternehmen verkauft wurde, muss es doch einen Kaufvertrag geben, aus dem sich der Preis für das Unternehmen bzw. die Anlagegüter ergibt. Dieser stellt die Rechnung dar, auch wenn der Kauf ggf. aufgrund von § 1 Abs. 1a UStG ohne Umsatzsteuer erfolgt ist.

 

Auf welcher Grundlage haben Sie denn die aktuellen Buchwerte ermittelt?

 

Üblicherweise bucht man die neu erworbenen Anlagegüter in der FIBU ein und übernimmt sie dann über die Soforterfassung nach ANLAG.

 

Vielleicht schildern Sie den Sachverhalt hier noch einmal konkreter, damit die Community Ihnen helfen kann.

 

Viele Grüße aus dem Norden,

bfit

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letzte Antwort am 05.01.2021 15:52:08 von bfit
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