Liebe Community,
durch Umstellung in der Fibu wollen wir im Unternehmen (Selbstbucher) nachträglich (unterjährig) Kostenstellen anlegen.
Zur nachträglichen Nutzung ist unser Wissenstand folgender: Die Kostenrechnung kann auch im laufenden Jahr aktiviert werden und es können nachträglich KOST1/KOST2 zu bereits festgeschriebenen Buchungen ergänzt werden. Das ist nicht direkt in der Buchungsmaske möglich, aber über Nutzung des „Korrekturassistenten“ oder „Kostenrechnungsergänzung“. Diese Funktion ist wohl erreichbar über „Extras > Kostenrechnung > Kostenrechnungsergänzung (nachträglich)“ „Kostenstellen-/Kostenträgernachtrag“. Einschränkung: Nur möglich, wenn Buchung bereits mit Kostenrechnungsrelevanz erstellt wurde (d. h. Konto ist kostenrechnungsfähig). Es wird dann eine Korrekturzeile in der Kostenrechnung erzeugt, die NICHT in der FiBu sichtbar ist und nur in der KORE-Auswertung.
Meine Frage hierzu:
Ist folgendes (technisch) möglich?
• eine (halb-) automatisierte (Excel-Formeln, kleines VBA-Makro) Ableitung bzw. Ermittlung der nachzutragenden Information aus dem jeweiligen Buchungssatz einzufügen
• ermöglicht die Funktion „Korrekturassistent“/„Kostenrechnungsergänzung“ die fehlenden Informationen als Upload für alle bestehenden Buchungen nachzupflegen?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Antje
Hallo @antjewagner,
in den Steuerungsdaten des KOST-Systems können Sie einstelle ab welchem Monat auf die Finanzbuchführung zugegriffen wird. Zum Beispiel ab dem Monat Mai auf die FIBU zugreifen. Die Monate Januar bis April sind festgeschrieben.
Anschließend können Sie die Vorläufe Januar – April in die Kostenrechnung importieren.
In der Kostenrechnung sind die Stapel nicht festgeschrieben. Sie können die Buchungen bereichsweise ändern, die Stapel verarbeiten und die KOST-Auswertung berechnen lassen.
DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 9212817