Hallo,
der Mandant hat sich zuhause eine Wallbox für ein Firmen-eAuto
installieren lassen (Kosten ca. 1.000 EUR).
Das eAuto will er aber erst nächstes Jahr anschaffen.
Wie und wohin kann man das am besten buchen im skr03?
Danke schon mal im Voraus.
im zweifel: betriebsbedarf. :-).
was ist denn das.. einzelunternehmen?
Meiner Meinung gar nicht!
Ist die Wallbox (erweiterte Steckdose) überhaupt betrieblich zu buchen? Das ist doch in erster Linie eine fest verbaute Steckdose am Privathaus (El. Anlage 10 J ND?).
Ich gehe davon aus, dass hier lediglich der Nutzungsanteil zu berechnen ist zzgl. der Stromkosten und per PE bei den lfd. Fahrzeugkosten zu buchen ist. Voller VSt-Abzug? Kann das dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden?
Ist eine OHG mit 3 Gesellschaftern.
Die Frage ist eben, wie man das buchen muss, wenn das eAuto, was dort aufgeladen werden soll,
betrieblich sein wird.
Ist ja nicht ausgeschlossen, dass der Mandant sich später auch noch privat weitere eAutos zulegt
und noch gibt es das eAuto gar nicht in der Firma.
Im Zweifel evtl. erst mal auf 1860 buchen?