Hallo zusammen,
bei einem Mandanten wurde im Abschluss 2017 1 Monat zu viel AfA angesetzt, was das FA entsprechend bemängelte und korrigierte. Dafür wurde entsprechend die Sonderabschreibung in 2017 berücksichtigt. Im Abschluss 2018 möchte ich dies selbstverständlich berücksichtigen und ordentlich darstellen.
Darstellungspunkte
1. zu viel genommene AfA
2. Sonderabschreibung
Gehe ich hierbei im Programm Anlagevermögen 2018 mit Vortragswerte korrigieren vor oder eher Korrektur lt. BP oder haben Sie noch eine bessere Idee?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Viele Grüße
Hallo Frau Perzl,
bei einer Betriebsprüfung werden die EB-Werte einzelner Bilanzposten angepasst. Das bedeutet, dass in der Anlagenbuchführung die Vortragswerte des betroffenen Inventars angepasst werden müssen. Verwenden Sie dazu die Bewegungsart Korrektur Vortragswerte (im Register Bewegung | Link Neue Bewegung anlegen). Wenn eine Sonderabschreibung aufgenommen werden muss, dann muss zusätzlich noch die Sonderabschreibungsart (im Register Abschreibung) hinterlegt werden.
Weitere Informationen rund um das Thema Betriebsprüfung in der Anlagenbuchführung finden Sie im Dokument www.datev.de/info-db/1070567.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG