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Kontofunktion von Kontonummer verwenden

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letzte Antwort am 29.06.2017 12:15:40 von 0815
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cchof214
Beginner
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Nachricht 1 von 10
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Hallo,

früher gab es die Möglichkeit bei Konten, die in den Standardauswertungsschematas nicht enthalten waren oder einfach an einer falschen Stelle

ein Konto mit einer Funktion wie Kontonummer x zu verwenden.

Ich habe beim SKR03 z.B. Konto 3111 und möchte dort die Funktion einrichten wie Konto 3100, damit sowohl alle Steuerfunktionen als auch der Ausweis in den Auswertungsschematas für Konto 3111 wie von Standard-Konto 3100 angewendet werden.

Gibt es das noch?

Und wenn ja, kann ich so auch die Zuordnung in der e-Bilanz steuern?

Für eine schnelle Antwort, da ich an den Steuerberater abgeben muss, wäre ich super dankbar.

Vielen Dank im voraus dafür.

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Nachricht 2 von 10
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Moin,

meines Wissens gab es das bei DATEV noch nie. Ich nehme an, dass Sie mal mit dem roten Löwen gearbeitet haben, da war und ist es möglich.

Gruß

KP

0815
Fachmann
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Nachricht 3 von 10
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Hallo,

das Gewünschte sollten Sie in Datev-Rechnungswesen so erreichen:

  1. Stammdaten > Sachkonten > Kontenplan > ​Neues Konto anlegen
  2. Stammdaten > Sachkonten > Kontenzweck => falls nötig, hier das Konto noch einem anderen Kontozweck zuordnen

Das Konto 3111 ist allerdings ein reserviertes Konto, daher steht im Kontenrahmen ein "R" davor. Frei sind z.B. die Konten 3101 - 3105.

Viele Grüße.

cchof214
Beginner
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Nachricht 4 von 10
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Hi,

ja, in der Tat habe ich mal mit dem roten Löwen gearbeitet.

Ist ja blöd, dass ich das mit denen verwechsele.

D.h. in DATEV ist es auch heute noch so, dass umständlich alle Auswertungsschematas individuell geändert werden müssen? Gerade in Bezug auf e-Bilanz lehnt das der Steuerberater ab.

cchof214
Beginner
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Vielen Dank für die Erklärung mit der Kontenanlage.

Habe ich da mit dann das Thema Auswertungsschemata erledigt?

Deine Erläuterung klingt leider nicht danach.

Was genau ist der Kontozweck?

Ich arbeite selbst nicht mit DATEV (aber auch nicht mit dem roten Löwen...), schicke es nur einem DATEV-Steuerberater, deshalb meine Nachfrage.

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Bei Zuordnungen innerhalb der e-Bilanz sollten Sie Rücksprache mit dem Kollegen halten, nur der kann Ihnen zu Ihrem individuellen Fall weiterhelfen. Die Zuordnungstabelle zur e-Bilanz ist meines Wissens nicht durch den Anwender änderbar. Die Zuordnungen sollten schon im Vorfeld "sitzen".

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wielgoß
Experte
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Hallo,

der Kontenzweck steuert die Zuordnung der Werte in den einzelnen Standardauswertungen und -schemata.

Wird das so genannte Referenzsystem ("Kontenzweck")  genutzt, kann den Konten eine andere Position/Zuordnung/Taxonomie individuell zugeteilt werden, ohne Schemata oder Zuordnungstabellen zu verändern.

Den Kontenzweck bitte nicht mit den übrigen Kontenfunktionen verwechseln.

Viele Grüße

Christian Wielgoß

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cchof214
Beginner
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SUPER, das ist dann ja doch, was ich suchte ...

d.h. nicht nur der rote Löwe kann es 😉

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Gelöschter Nutzer
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Hierbei muss man aber beachten, dass man IMO bis jetzt den Kontenzweck nur einmal zuweisen kann, obwohl das Dropdownfeld auf der rechten Seite etwas anderes sugeriert.

170629110114_2.jpg

Da DATEV aber hieran arbeitet und sich von den ZOT lösen will, habe ich angeregt, dass eine Kontenzuordnung je Bereich unterschiedlich gelöst werden sollte/müsste. Damit hätte der Anwender eine volle Kontrolle über das Verhalten eines Kontos.

Beispiel Kontenzuordnung:

  • HGB-Abschluss soll erscheinen in.... (eigene Rechtsgrundlage)
  • EB-Bilanz soll erscheinen in.... (eigene Rechtsgrundlage)
  • KSt.-Programm soll eingesteuert werden in....
  • USt.-Programm soll eingesteuert werden in....
  • [...]

Erfolgt für das Konto in einem Bereich keine individuelle Zuordnung, so greift immer der Standard.

Wenn DATEV das so umsetzen sollte, ist der Flexibiblität überhaupt keine Grenzen gesetzt und ist für den Anwender absolut transparent. Ein mühsames und fehleranfälliges rumfrickeln in den doch sehr unübersichtlichen ZOT erübrigt sich.

Ich hoffe das Beste.

Gruß A. Martens

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0815
Fachmann
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Hallo,

noch zwei Nachträge:

  • Falls Sie nicht den ganzen Bestand an den StB senden sollten, sondern einzelne Buchungsvorläufe, vergessen Sie nicht, zusätzlich zu den Buchungsvorläufen auch die Stammdaten mitzusenden (damit Ihr StB auch die vorgenommenen Änderungen erhält).
  • Vermeiden Sie unnötige individuelle Konten. Legen Sie diese nur an, wenn es unbedingt nötig ist, um irgendetwas zu trennen; oder wenn es von Ihrem Berater so empfohlen wurde. Die vorhandenen Konten reichen in vielen Fällen aus. Den 0815-Standardweg zu gehen, erspart Ihnen und Ihrem Berater unter Umständen unnötige Abstimmungs- und Rücksprachezeit, z.B. weil die individuellen Konten nicht dort in der Bilanz landen, wo sie es sollten
    Als Beispiele: Um z.B. Kfz-Kosten zu trennen, kann das Sinn machen. Für z.B. Arbeitskleidung ein extra Konto anzulegen, halte ich hingegen meistens für überflüssig, dafür gibt es das Konto "Sonstiger Betriebsbedarf". (Natürlich ist das aber von Unternehmen zu Unternehmen verschieden.)

Viele Grüße.

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letzte Antwort am 29.06.2017 12:15:40 von 0815
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