Guten Tag,
bei einer der letzten Betriebsprüfungen unserer Mandanten ist das Thema "Hinzurechnungen GewSt" erneut zur Sprache gekommen, hierbei insbesondere die Kosten, die bei der Hinzurechnung von Miet- und Leasingkosten zu berücksichtigen sind.
Nach einem Urteil aus 2019 sind bekanntlich neben den Leasingraten auch Instandhaltungen, Versicherungen und sonstige Nebenkosten gewerbesteuerlich hinzuzurechnen.
Wie ist hier eure Praxis? Bucht ihr sämtliche Leasingraten und o.g. sonstigen Kosten auf die Konten #6310/#6315/#6560/#6565 (SKR04), damit diese bei der Programmverbindung in die Gewerbesteuer korrekt übergeben werden oder bucht ihr nur die reinen Leasingraten auf die beiden Konten und ändert ggfs. manuell die Werte in der Gewerbesteuererklärung ab?
Viele Grüße!