Hallo,
Mit den Forderungen und Verbindlichkeiten ist soweit alles klar. Nun meine Frage... Ich bekomme mehr erstattet als auf # 1457 gebucht ist vom Lohn. Dies sind die Sozialversicherungsbeiträge und die Winterbauumlage. ( Dies trägt der AG ja alleine bekommt allerdings einen Zuschuss der dann zusammen mit dem KUG überwiesen wird ) Werden die erstatteten Sozialversicherungsbeiträge dann gegen # 6110 gebucht? ( eigendlich müssten ja dann dort die gesamten Sozialversicherungsaufwendungen stehen?
MFG