Hallo,
ich habe in 2017 einen IAB zu 40% gebildet und möchte den gerne in 2020 auflösen. Das sollte laut Steuerrecht zu 50% möglich sein, aber mir wird hier ein Fehler #ANL16014 angezeigt. Bitte um Hilfe!
Wenn man einen IAB bildet mit 40%, dann muss dieser auch mit 40% aufgelöst werden. Man hätte den IAB mit 50% in 2017 bilden müssen und dann kann man den auch mit 50% auflösen, was aber damals nicht möglich war.
Das Problem ist, davor wurde der IAB mit 50% aufgelöst. Ich dachte das wär falsch, aber nach Rücksprache stellt sich heraus, dass es doch richtig war. Nu hab ich das gelöscht und kriegs nicht wieder rein. Laut Datev soll es wohl auch möglich sein, nur funktioniert es hier nicht.
https://apps.datev.de/help-center/documents/1024379
Hallo @Hisham,
dieses Dokument bezieht sich auf das BMF-Schreiben vom 15.06.2022.
Dieses Schreiben konkretisiert die Hinzurechnung von Investitionsabzugsbeträgen und die höchstmögliche Auflösung bei der Anschaffung ab 2021.
Bis 2019 können IABs in Höhe von 40 % und ab 2020 50 % der geplanten Anschaffungskosten gebildet werden. Eine Auflösung mit 50 % ist also frühestens in 2021 möglich.
Viele Grüße aus Nürnberg