Hier eine Hinweismeldung aus der Kategorie 'braucht kein Anwender'

Der Hinweis reicht aus, wenn die, automatische erzeugte, Buchung bearbeitet werden soll. Aber nein, DATEV produziert einen Hinweis auf den Erfassungskreis. Aus der Hinweismeldung folgt nämlich dieser "Fehler":

Die Ursache war eine Korrektur der AfA mit Generalumkehrschlüssel, kommt ja hochgradig selten vor und der ungebildete und von der Materie komplett ahnungslose Steuerfachangestellte oder -berater muss natürlich mit einem Hinweis zum Erfassungskreis gewarnt werden. Ein Hinweis beim Doppelklick zum Bearbeiten würde auch reichen, bei den 'normalen' AfA und Abgangsbuchungen, Steuerbuchungen oder Kreditbuchungen geht es doch auch.
Was soll also der Unsinn?
Da wird der Jahresabschluss renoviert aber den uralten Zopf des Anlagenspiegelbestandes in Rewe pflegt DATEV weiter. Oder ist das schon Vorbereitung auf die supermoderne Fibu im Rechenzentrum?
DATEV - Die Mehrarbeitsbeschaffer.
„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford