Sehr geehrte Community,
bitte helfen Sie uns die Sachverhalte zu den Kapitalkonten
für die GmbH & Co. KG zu lösen.
- 1.Szenario
Die GmbH-Komplementärin ist mit 0% an der GmbH & Co. KG
beteiligt.
2. Szenario
Die GmbH-Komplementärin ist mit 10% an der GmbH & Co. KG
beteiligt.
Wie werden die folgenden Sachverhalten für beide Szenarios
korrekt dargestellt:
1) Langfristiges Darlehen der Komplementärin:Konto 890 oder
1670?
2) Langfristiges Darlehen der Kommanditistin: Konto 920 oder
1675?
3) Verrechnungskonten der Komplementärin: die als Darlehenskontenten mit Fremdkapitalcharakter
oder Kapitalkonten IV bezeichnet werden: Konto 890 oder 1670?
4) Verrechnungskonten der Kommanditistin: die als Darlehenskontenten mit Fremdkapitalcharakter
oder Kapitalkonten IV bezeichnet werden: Konto 920 oder 1675?
Ist es für den Ausweis relevant, ob die Komplementärin an
der GmbH & Co. KG beteiligt ist?
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Svetlana Dekker