Hallo,
ich habe eine Frage zur Buchung der GewSt-Forderung.
Gezahlt wurden 750 EUR für 2020. Die wurden auf 4320 gebucht.
Es hat sich nun ein Verlust ergeben.
Muss die Forderung (1540) in 2020 das Gegenkonto 2281 haben oder 4320?
Vielen Dank schon mal.
Handelt es sich bei den € 750 um einen Vorauszahlung für das Jahr 2020? Wenn ja, dann wäre die Forderung gegen 4320 zu buchen.
Wichtig wäre, dass Sie den Sachverhalt ausführlicher schildern, ansonsten ist eine präzise Antwort schwierig.
Habe ich oben angepasst.
Die gezahlte VZ 2020 wird wegen des Verlusts 2020 zu einer Forderung.
So ist das gemeint.
Dann wird gegen #4320 ausgeglichen. Die Vorauszahlungen werden direkt wieder erstattet.