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Folgeperiode abziehbar - falsch ausgewiesen

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letzte Antwort am 19.10.2022 11:22:33 von Linda1
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Linda1
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Liebe Community,

 

bei zwei Mandanten besteht folgendes Problem beim Verbuchen von Eingangsrechnungen:

Rechnungsdatum September - Leistungsdatum ebenfalls September. Sporadisch verbucht das Programm die Vorsteuer FALSCH auf Folgeperiode abziehbar. Kopiert man den Buchungssatz - passiert das gleiche. Tippt man den Buchungssatz identisch nochmals, passiert es nicht. Sobald das Leistungsdatum gelöscht ist, wird das Konto Vorsteuer Folgeperiode nicht mehr angesprochen richtigerweise. Ich denke daher, dass es mit dem Leistungsdatum zusammenhängt - was ja nicht zwangsläufig notwendig wäre in diesem Fall, aber mit vorgeschlagen und dann verbucht wird.  Hat noch jemand das Problem oder kennt die Lösung? Voran liegt es? 

Danke! 🙂 

 

Nachtrag:  in diesem Fall ist es eine Gutschrift, daher der Aufwand im Haben, aber das Problem liegt nicht daran, denn ob der Wareneinkauf im Haben oder Soll steht ist egal 🙂 

 

Folgeperiode abziehbar.png

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 3
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Hallo,

 

bitte schauen Sie mal auf das Konto "Vorsteuer...Folgeperiode.." welches Datum bei der Abgrenzungsbuchung der Vorsteuer erscheint. Vermutlich liegt es nach September.

 

Hintergrund:

 

Haben Sie ursprünglich ein Rechnungsdatum in einer späteren Buchungsperiode erfasst und das Leistungsdatum in der aktuellen wird zutreffend die Vorsteuer im Folgemonat berücksichtigt. Ändern Sie im bestehenden Buchungssatz anschließend das Rechnungsdatum in die aktuelle Buchungsperiode bleibt die Zuordnung der Vorsteuer im Folgemonat erhalten (so genannter "Posteingangsfall").

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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Linda1
Beginner
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Nachricht 3 von 3
196 Mal angesehen

Vielen Dank für die Idee - das dachte ich auch zunächst und hatte einen alten Post von Ihnen dazu gelesen,  aber leider nein. Auf dem Konto 1548 (Vorsteuer Folgeperiode) wird alles ganz richtig ausgewiesen. Die Buchung ist auch korrekt als aller erstes erfasst worden mit Rechnungsdatum 30.9. und Leistungsdatum ebenfalls September - und er fragt dann trotzdem, ob er Vorsteuer auf Folgeperiode abziehbar im Oktober buchen soll - ich frage mich gerade, ob das Programm irgendwie das Datum des Hochladens als Posteingang wertet und so auf die Idee kommt... aber dann wäre das Problem bei ja viel mehr Mandanten oder es gibt eine verstecke Einstellung... 

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letzte Antwort am 19.10.2022 11:22:33 von Linda1
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