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Festschreibung rückgängig machen

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letzte Antwort am 13.02.2017 10:54:00 von mkinzler
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Gelöschter Nutzer
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Hallo,

ein selbst buchender Mandant hat ausversehen einen Buchungsstapel festgeschrieben, gibt es die Möglichkeit dies rückgängig zu machen? Wenn ja, wie funktioniert das? Es gibt wohl Sonderfälle wo das geht.

Danke

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 8
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Festgeschrieben ist festgeschrieben. Man kann die automatische Festschreibung in der Nuko pro Mandant deaktivieren. Wenn ein Vorlauf aber einmal festgeschrieben ist, ist er das.

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mapex
Fachmann
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Nachricht 3 von 8
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einzige Möglichkeit, wenn es der Januar ist... postversanddaten auslesen aus der primanota, ganzen bestand löschen, neue jahresübernahme, einspielen und NICHT festschreiben.

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mkinzler
Meister
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Besser im Datev-Format und dann die Festschreibung in der Datei auschalten ( 1->0 in den Spalten)

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mapex
Fachmann
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oder so

"herzlich willkommen bei: bescheissen leicht gemacht mit DATEV community. ich habe das schon mal was vorbereitet...."

Alt ist man erst, wenn man vom Nießen Hexenschuss bekommt!
KOB
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mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 8
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Das einfachste wäre natürlich einfach einen weiteren Stapel anlegen und in dem Weiterbuchen. (GGf. Mit Generalumkehr arbeiten). In diesem Fall würde ich aber nicht so weit Gehen und das als Betrug bezeichnen)

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willimüller
Fachmann
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da der Import - nicht löschbar - dokumentiert wird, sollte man natürlich schon eine Erklärung für einen eventuellen Prüfer haben, warum man das gemacht hat ...das muss ja kein "Beschiss" sein.. aber im Sinne der GoBD ist es natürlich nicht  🙂

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mkinzler
Meister
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Nein, aber der Vorschlag kam ja nicht von mir. Beim PV-Format kann man sich das alles dann ja auch sparen, da dann ja automatisch wieder festgeschrieben wird,

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7
letzte Antwort am 13.02.2017 10:54:00 von mkinzler
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