Hallo zusammen,
wir haben sehr viele Ausgangsrechnungen, die nur teilweise skontiert werden dürfen, z.B. bei der gemeinsamen Abrechnung von Waren und Dienstleistungen auf einer Rechnung. Wir haben das für den Import nach DATEV so gelöst, dass diese Rechnungen in zwei Buchungen übergeben werden, die über das Belegfeld 2 unterschiedliche Zahlungsbedingungen haben.
Zahlungsbedingung 1:
Zahlungsbedingung 2:
Wir haben hier nun ein Problem mit der Fälligkeit. DATEV erlaubt es nicht, in der ersten Zahlungsbedingung nur eine Skontofälligkeit mitzugeben, das Feld "ohne Abzug" muss gefüllt sein, daher haben wir es auf einen Tag länger gesetzt.
Mit der aktuellen Einstellung haben wir Probleme beim Erstellen der Lastschriften, weil dann Lastschriften erstellt werden, die die Posten mit der Zahlungsbedingung 1 einziehen, die Posten mit der ZB 2 aber stehen lassen (das eine ist ja mit Skonto fällig, das andere noch nicht).
Wenn wir nun die zweite Zahlungsbedingung auf ohne Abzug nach 10 Tagen setzen, dann haben wir viele Rechnungen, die z.B. im OPOS-Konto mit unterschiedlichen Fälligkeiten dargestellt wird. Mitunter bekommen wir auch Probleme im Mahnwesen, da es dann immer passieren kann, dass die Posten einer Rechnung mit der zweiten Zahlungsbedingung schon fällig sind, die mit der ersten aber noch nicht. Insbesondere ist das relevant, wenn wir nach SEPA-Retouren die Lastschrift-Kennzeichnung am Debitor löschen (vorher wird ja nicht gemahnt).
Wir haben rund eine halbe Million Buchungen pro Jahr und es kann zu jedem beliebigen Datum Rechnungen und damit auch Fälligkeiten geben, daher suchen wir eine Lösung, die nicht bedeutet, dass wir immer manuell kontrollieren müssen, dass eine Rechnung komplett eingezogen bzw. komplett gemahnt wird.
Gruß,
Christoph Krammer