Hallo Zusammen,
wir brüten derzeit über einen Fall von besonderer Konstellation.
Sachverhalt:
Schweizer Unternehmen (SA) mit deutscher Steuernummer aus Konstanz und einer dt. USt-ID. Diese liefert einen selbst hergestellten Gegenstand aus dem Schweizer Werk per Lkw an seine deutsche Betriebsstätte bzw. Baustelle, an der ein Bauwerk errichtet wird das von ihm nach Fertigstellung im Rahmen seines Unternehmens genutzt wird. Eigentümer der Ware ist und bleibt die Schweizer SA und das Bauwerk ist ebenso vollständiges Eigentum des Schweizer Unternehmens.
Ist die Zollanmeldung falsch oder ist die Berechnung von EUSt korrekt?
Vielen Dank im Voraus und in der Hoffnung auf Unterstützung.