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Ein Unternehmen zwei Betriebe KOST oder 2x Fibu

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letzte Antwort am 14.11.2019 10:07:47 von mkinzler
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Gelöschter Nutzer
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Hallo Alle zusammen,

einer unserer Mandanten wird in naher Zukunft einen zweiten Betrieb erwerben. Derzeit stellen wir intern Überlegungen an, wie wir das in Zukunft handhaben möchten. Beide Betriebe sind branchengleich, haben eine autarke Softwareumgebung (Archiv, Warenwirtschaft, Unternehmen online usw...). Beide Betriebe haben einen eigenen Personalstamm (wurde auch erworben) und eine eigene interne Organisation.

In Zukunft wird es im wesentlichen jedoch einen gemeinsamen Wareneinkauf, diverse gemeinsame Kosten und "springendes" Personal geben.

Wir stellen uns gerade die Frage wie wir die Buchhaltung und den Lohn anlegen sollen um die beiden Bestände mit möglichst wenig Aufwand voneinander zu trennen.

1.)     Zwei Fibu-Bestände und dann über diverse Konsolidierungen eine getrennte BWA / SUSA usw. hätte den Nachteil das hier viele Verrechnungskonten gebucht werden müssten.

2.)     Über Kostenstellen in einem gemeinsamen Fibu-Bestand. Es müssten keine Verrechnungen durchgeführt werden, aber auf der anderen Seite ist es nicht so schön zu trennen wie oben. Weiter wird aus meiner Sicht zu Problemen in der Buchhaltung führen, wenn zwei verschiedene Mitarbeiter des Mandanten Belege in BelegeOnline (Belegform erweitert) hochladen und bearbeiten. (Technisch ist das möglich aber ich glaube Ihr wisst was ich meine)

Es haben beide Bereiche Ihren Charme und Ihre Macken. Hattet Ihr vielleicht mal einen ähnlichen Fall und habt Erfahrungen damit gemacht? Habe ich was grundsätzliches bezüglich den beiden Lösungen übersehen oder gibt es gar eine Dritte ?

Sollte ich irgendwelche Informationen vergessen haben die hierfür relevant sind oder habt Ihr Fragen, ich antworte 😃

Vielen Dank

Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Heinz_Bleyer
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
Ehemaliger DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 6
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Hallo christian_k!

Es gibt noch eine dritte Möglichkeit: Zwei FIBU-Bestände und nur eine Kostenrechnung. Dazu muss allerdings in beiden FIBU-Beständen mit Kostenstellen gebucht werden. Sie hätten auf der einen Seite eine saubere Trennung der BWA/SUSA und auf der anderen Seite eine gemeinsame Kostenrechnung für beide Firmen. Wie Sie zwei oder mehr Rechnungswesen-Bestände in einer Kostenrechnung konsolidieren, können Sie im Dokument Kostenrechnung: Mehrere Rechnungswesen-Bestände konsolidieren​ nachlesen.

Das ist nur ein Denkanstoß. Ob damit Ihre Probleme gelöst sind kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben die Fachkolleginnen und -kollegen aus den Bereichen Rechnungswesen und Personalwirtschaftssysteme (Lohn) noch Ideen.

Mit freundlichem Gruß

Heinz Bleyer

Produktmanagement und Service Kostenrechnung

DATEV eG

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 3 von 6
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An diese Möglichkeit habe ich noch gar nicht gedacht. (bzw. wusste auch nicht das es sie gibt)

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Wie lösen andere solche Probleme? Gibt es noch eine vierte Lösung oder eventuell Erfahrungen zu einer der o.g.

Liebe Grüße

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michaelboenigk
Einsteiger
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Ich würde mich der Frage mal anschließen. Stehe vor einem ähnlichen Problem und denke über Lösungen nach. Vielleicht ist ja noch jemand bereits seine Erfahrungen zu teilen.

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einmalnoch
Experte
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Das ist kein Problem sondern schlichte Fleißarbeit.

Am Anfang steht immer die Frage was erreicht werden soll, also ob der erworbene Betrieb (ich bleibe da einmal beim Themenstarter) erhalten bleiben soll oder eine Integration angestrebt wird. Dann spielt auch noch die Rechtsform eine Rolle weil sich daraus ja auch noch umsatzsteuerliche Folgen ergeben, die Gewerbesteuer ist beim Einzelunternehmer auch noch zu beachten (habe ich zwei Betriebsteile oder zwei selbständige Betriebe).

Je nachdem ergibt es dann 2 x Fibu mit Konsolidierung und Verrechnung des gemeinsamen Wareneinkaufs oder 1 x Fibu mit KOST für die Betriebsteile.

Eine Patentlösung gibt es nicht.

Nur gerade Fehlermeldung der Forensoftware...

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
mkinzler
Meister
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Nachricht 6 von 6
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3 Bestände ( Betriebe und Konsolidierung) auf diese kann dann die Kostenrechnung erfolgen.

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letzte Antwort am 14.11.2019 10:07:47 von mkinzler
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