Hallo,
ich habe eine Fremdbuchhaltung eingespielt und soweit korrekt abgestimmt. Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die im Laufe des aktuellen Veranlagungszeitraums in der Finanzbuchhaltung gebucht wurden konnte ich im Anlagevermögen nachbuchen.
Bei der Abstimmung des Anlagevermögens ist mir jedoch aufgefallen, dass die EB-Werte (Anschaffungen der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens aus den Vorjahren) nicht mit übergeben wurden.
Kann mit diesbezüglich bitte jemand weiterhelfen? Wie kann ich die EB-Werte in das Anlagevermögen übergeben (ohne die komplette Finanzbuchhaltung der Vorjahre importieren zu müssen)?
Ich bin sehr dankbar für hilfreiche Unterstützung. Vielen Dank.
Da es sich um eine Framdbuchführung handelt bestimmt die Mange der Wirtschaftsgüter das Handeln.
Sind es sehr viele WG dann lohnt es sich mit den Export- (Fremdbuchf.) und Importschnittstellen zu arbeiten. Bei Wenigen ist die manuelle Erfassung der WG sinnvoll. Einfach das WG anlegen und dann das Anschaffungsdatum eintragen, die Maske springt dann in die Vortragserfassung. Am Anfnag sind die Begrifflichkeit etwas gewöhnungsbedürftig, aber nach dem dritten WG läuft das.
Falls es sich um einen umfangreichen Import handelt, dann am besten über Terminland einen Termin mit Datev vereinbaren. Die übernehmen den Import und sind definitiv schneller als ein Normalanwender.
Bei der Anlagenbuchführung ist aber meist der Export der interessante Teil.