Hallo,
hoffentlich nur eine banale Frage:
Ich habe einen Bilanzgewinn in 01. Auf welches Konto trage ich den Restbetrag vom Gewinnvortrag nach Verwendung ins Jahr 02 vor (EB-Wert)?
Auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung, da in 02 ja (noch) keine Verwendung stattgefunden hat?
Oder wieder auf das Konto Gewinnvortrag nach Verwendung, da der Anteil des nicht vorgetragenen Gewinns in 01 schon mal verwendet wurde? Zieht sich also ein Bilanzgewinn einmal ausgewiesen in alle Folgejahre weiter? Letzteres gibt mir Datev beim Buchführung abstimmen zur Prüfung aus.
Vielen Dank
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo liebe Community,
der Vortrag des Bilanzgewinns aus dem Vorjahr (Jahr 01) findet immer auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung (Jahr 02) statt. Erst wenn im Jahr 02 eine Ergebnisverwendung erfolgt, führen Sie die Umbuchung Gewinnvortrag vor Verwendung an Gewinnvortrag nach Verwendung durch. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906026
Mit freundlichem Gruß
Melanie Platzöder
Produktmanagement und Service
Betriebliches Rechnungswesen
DATEV eG
danke