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EB-Wert Gewinnvortrag nach Verwendung

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letzte Antwort am 28.08.2019 11:56:35 von erickibler
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erickibler
Aufsteiger
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Hallo,

hoffentlich nur eine banale Frage:

Ich habe einen Bilanzgewinn in 01. Auf welches Konto trage ich den Restbetrag vom Gewinnvortrag nach Verwendung ins Jahr 02 vor (EB-Wert)?

Auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung, da in 02 ja (noch) keine Verwendung stattgefunden hat?

Oder wieder auf das Konto Gewinnvortrag nach Verwendung, da der Anteil des nicht vorgetragenen Gewinns in 01 schon mal verwendet wurde? Zieht sich also ein Bilanzgewinn einmal ausgewiesen in alle Folgejahre weiter? Letzteres gibt mir Datev beim Buchführung abstimmen zur Prüfung aus.

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Melanie_Platzoeder
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe Community,

der Vortrag des Bilanzgewinns aus dem Vorjahr (Jahr 01) findet immer auf das Konto Gewinnvortrag vor Verwendung (Jahr 02) statt. Erst wenn im Jahr 02 eine Ergebnisverwendung erfolgt, führen Sie die Umbuchung Gewinnvortrag vor Verwendung an Gewinnvortrag nach Verwendung durch. Info-Datenbank, Dok.-Nr. 0906026

Mit freundlichem Gruß

Melanie Platzöder

Produktmanagement und Service

Betriebliches Rechnungswesen

DATEV eG

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erickibler
Aufsteiger
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danke

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letzte Antwort am 28.08.2019 11:56:35 von erickibler
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