Hallo zusammen,
ich habe folgende Grundsituation:
- Mandant mit Sitz in Deutschland liefert seine Waren weltweit
- Die Waren werden von Deutschland aus verschickt
- Mandant nutzt eigene Homepage für den Bestellprozess
- SKR03
- es geht um die Umsätze nach dem 01.01.2021
Mein Frage ist es jetzt, wie es sich mit Lieferungen nach Großbritannien verhält und wie ich diese in der Buchhaltung abbilde, eigentlich geht es hier auch nur um die Kleinsendungen nach Großbritannien.
Grundsätzlich gibt es hier es ja 3 Konstellationen:
1. B2B
Bei Vorlage einer Steuernummer handelt es sich um einen steuerfreien Umsatz (#8120), wenn keine Steuernummer vorliegt, wird der Kunde wie ein B2C Kunde behandelt
2. B2C >135 GBP
Es gelten die allgemeinen Regelungen für die Umsatzsteuer und den Zoll. Hier schuldet grundsätzlich der Warenempfänger die Einfuhrumsatzsteuer in Großbritannien, sofern die Sendung nicht durch den Lieferanten in Großbritannien eingeführt wird (Delivery Duty Paid). Dies muss explizit vereinbart werden. Die normale Versendung durch meinen Mandanten gilt nicht als Einfuhr nach Großbritannien (sondern ist eine Ausfuhrlieferung).
Buchungssatz: 10001/8120
3. B2C<135 GBP Kleinsendung
Der Unternehmer muss sich in Großbritannien umsatzsteuerrechtlich registrieren lassen. Er muss dem Kunden die Umsatzsteuer in Rechnung stellen und im Rahmen der normalen Umsatzsteuer-Voranmeldung an das HMRC abführen. In der dt. USt-Erklärung muss der Umsatz als Ausfuhrlieferung gemeldet werden (Kennziffer 43, Zeile 29).
Wie kann ich hier auf den Konten darstellen, dass es einen Ausweis in der Umsatzsteuervoranmeldung als Ausfuhrlieferung gibt und die Steuer, die in Großbritannien abgeführt werden muss auf einem gesonderten Steuerkonto ausgewiesen wird? (Konto: 20% Erlöse UK und Meldung als Ausfuhrlieferung)
Buchungssatz: ?
Gibt es hier auch einen festen EURO-Wert für die 135 GBP oder muss immer der Rechnungswert tagesaktuell umgerechnet werden?
Sofern die Registrierung in Großbritannien nicht erfolgt ist, kann man dies noch nachholen bzw. nach der Registrierung melden?
Vielleicht muss ja schon jemand diesen Sachverhalt in der Buchhaltung abbilden.
Vielen Dank im voraus für die Antworten 🙂
Viele Grüße
Friedo_lette_