Liebe Community,
zunächst entschuldigt bitte die Neueinsteiger-Basic Frage. Meine Kanzlei hat eine Eingangsrechnung über IT-Dienstleistungen erhalten. Die Kanzlei unterliegt der EÜR. Die Kanzlei verwendet den SKR03 Kontenrahmen. Die Rechnung wurde bereits per Banküberweisung an den Dienstleister gezahlt.
Aufgrund der Gewinnermittlung nach § 4 (3) EStG und um sicherzustellen, dass der Vorgang in der UStVA und EÜR später richtig auftaucht, möchte ich gerne erfahren, wie der Buchungssatz in Datev lauten muss. Muss ich hier lediglich Konten verwenden, die für die EÜR vorgesehen sind? Wird die Vorsteuer automatisch gebucht oder muss ich diese separat buchen?
Danke und viele Grüße
Hallo,
ich empfehle
und evtl. noch ein Buchhaltungsseminar um etwas Grundlagenwissen für die ganze Thematik zu bekommen.