Hallo Zusammen,
anbei eine kurze Frage in die Runde zu Erfahrungen mit der buchhalterischen Abbildung von Betriebsstätten im Ausland eines deutschen Unternehmens.
Wir haben einen Mandanten, welcher in diesem Jahr eine Bau-/Montagebetriebsstätte im EU-Ausland eröffnen wird (steuerliche Registrierung für KSt, USt & LSt-Zwecke).
Die Frage stellt sich nun, wie die Buchhaltung in Kanzlei Rechnungswesen am Besten aufgesetzt werden kann (z.B. Verbuchung aller Betriebsstätten-Themen über die Funktion "Kostenstelle", gesonderte Anlage eines Mandanten in Kanzlei Rechnungswesen mit nachgelagerter "Konsolidierung" in Kanzlei Rewe im Stammhaus....).
Gibt es hier in der Runde Erfahrungen zu diesem Thema?
Besten Dank & viele Grüße
J. Zeller