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Beleg für Einzahlung gezeichneter Genossenschaftsanteile

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letzte Antwort am 08.07.2024 20:02:06 von jakobk
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jakobk
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Liebe DATEV Community,

ich mache die (Vor-)Buchung einer kleinen, jungen Genossenschaft (e.G.) und komme bei folgender Frage mit Recherche leider nicht mehr weiter (Google verschluckt den Suchbegriff "Genossenschaft" grundsätzlich gerne). Vielleicht kann mich wer in die richtige Richtung schieben oder hat eine Antwort? Danke im voraus.

 

Szenario: Ein Mitglied zeichnet einen weiteren Anteil zu den bestehenden. Dazu ist seitens der Geno kein Beleg-Dokument oder Nachweis der Zeichnung nötig bzw vorgesehen. Auf unserer Seite hält die Mitgliederliste den aktuellen Stand der Anteile vor, auf der Seite des Mitglieds dient der Bankauszug als Nachweis der Einzahlung. 

 

Frage: Ich würde die Einzahlung nun auf "Gezeichnetes Kapital" (SKR03 - 0800) buchen. Mir ist allerdings ein Rätsel, was ich als Beleg nutzen soll

  • Der Mailverkehr mit dem Mitglied? → manchmal eventuell nur persönliche Absprache...
  • Doch ein Bestätigungs-Dokument, was eigens dafür erstellt wird? → was belegt das?
  • Einen Bankauszug? → Zahlugnsbeleg als Buchungsbeleg scheint mir auch krude
  • Oder einfach alles drei, nach dem Motto doppelt hält besser?

 

Danke für eure Zeit!
Jakob

jakobk
Beginner
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Nachricht 2 von 2
127 Mal angesehen

Habe eben mit einem Steuerberater gesprochen, der auch Genossenschaften bucht. Nach seiner Aussage, reicht der Zahlugnsbeleg (Bankauszug) völlig aus. Gerne nochmal bestätigen, wenn hier jemand was zu weiß. Danke trotzdem!

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letzte Antwort am 08.07.2024 20:02:06 von jakobk
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