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Bayerischer Digitalbonus im Förderprogramm De-Minimis-Beihilfe

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Andreea11
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo liebe Community,

 

mein Mandant hat einen sog. Digitalbonus als Zuschuss vom Freistaat Bayern erhalten. Das Programm läuft als De-Minimis-Beihilfe. Ist der Zuschuss nicht steuerbar, steuerbar aber steuerfrei oder steuerbar und steuerpflichtig? Wir das genau so behandelt wie die Corona-Beihilfen (November, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen etc.)?

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