Hallo liebe Community,
mein Mandant hat einen sog. Digitalbonus als Zuschuss vom Freistaat Bayern erhalten. Das Programm läuft als De-Minimis-Beihilfe. Ist der Zuschuss nicht steuerbar, steuerbar aber steuerfrei oder steuerbar und steuerpflichtig? Wir das genau so behandelt wie die Corona-Beihilfen (November, Dezemberhilfe, Überbrückungshilfen etc.)?