Hallo NG,
wie sind jetzt nun die Sachbezüge an Arbeitnehmer (SKR03 8590-8599) /SKR04 4940-4949) in der Bilanz auszuweisen?
Gehören die nun zu den UE oder sonstige betriebliche Erträgen?
Ich habe hierzu unterschiedliche Informationen gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß A. Martens
Hallo Herr Martens,
nach meinen Informationen zu den Umsatzerlösen.
Haufe bestätigt dies - https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/bilrug-faqs-umsatzerloesdefinition_188_327186.html:
Frage:Wie sind Sachbezüge zu behandeln?
Antwort: Wie bisher Umsatzerlöse.
Auch wenn der Artikel schon vom 17.11.2015 ist, bezieht er sich ja klar auf BilRUG.
Grüße.
Hallo Hr. 0815,
den Artikel hatte ich auch gefunden. Aber in anderen Artikeln wird gerade das Verneint. So heißt es in § 277 Abs. 1 HGB, das es sich um typische Umsätze handeln muss. Das ist bei der Großzahl der Fälle wohl nicht gegeben.
Beispiel:
1) Pkw-Sachbezug: Unternehmer vermietet Fahrzeuge -> UE
Unternehmer verkauft Lebensmittel -> sonstige Erträge
In der DATEV-ZOT werden die Sachbezüge ja auch in den sonstigen Erträgen ausgewiesen. Daher werden wir das auch so machen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe und ein schönes Wochenende.
Gruß A. Martens