Liebe Community,
in der Buchhaltung, die ich übernommen habe, sind offene Forderungen aus Vorjahren, die bereits verjährt sind und mir kein Nachweis vorliegt, ob die angemahnt wurden. Darf ich die als Forderungsverluste mit 19% 6963 SKR04 ausbuchen?
Falls Nicht : Was mache ich mit diesen Forderungen.
Vielen Dank im vorr