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Anlagevermögen umbuchen #ANL15521

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letzte Antwort am 19.12.2022 14:12:18 von Monika_Miederer
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klara__b
Beginner
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Liebe Community,

 

unser Mandant (GmbH) hat im Jahr 2021 ein Gebäude angeschafft, welches von Anfang an betriebsbereit war und die 15% Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten sicher übersteigen wird. Es wird daher seit Übergang Nutzen Lasten abgeschrieben und die Instandhaltungen werden direkt aktiviert. Zum Jahresende war eine Maßnahme nur angezahlt, wodurch sie als Anzahlung für Anlagen im Bau bilanziert wurde. Im aktuellen Jahr möchten wir diese nun umbuchen, da die Leistung abgeschlossen ist.


Die Nutzung der Funktion "Umbuchung Plus" führt sowohl in der Variante Soforterfassung als auch in der Variante direkte Erfassung im Anlagevermögen zum Hinweis "#ANL15521 AfA überprüfen! Volle Absetzung wird innerhalb der ND nicht erreicht! Die volle Absetzung des Gebäudes wird innerhalb der tatsächlichen Restnutzungsdauer nicht erreicht. Bitte überprüfen Sie die AfA!" (Varianten aus Datev Dok #1036053)

Welche Möglichkeiten haben wir dies sowohl in dem Buchungsstapel als auch in Anlag korrekt und falls möglich mit Verknüpfung zum Beleg/Buchungssatz zu erfassen und bestmöglich in der Entwicklung des Anlagevermögens den Ausweis unter Umbuchung und nicht Zugang/Abgang zu haben?

Viele Grüße und ein schönes Wochenende!

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo @klara__b,

 

es ist korrekt, wenn Sie die Bewegungen Umbuchung plus und Umbuchung minus für Ihren Sachverhalt verwenden. Damit erhalten Sie auch einen korrekten Ausweis in der Spalte Umbuchung in den Auswertungen. Bei der Meldung #ANL15521 AfA überprüfen!.... handelt es sich nur um einen Hinweis und nicht um einen Fehler.

 

Prüfen Sie im Register AfA-Vorschau die Abschreibungen.

Wenn die Abschreibung über die Jahre hinweg passt, dann müssen Sie nichts tun.

Wenn ein anderer Abschreibungsbetrag angesetzt werden soll, dann haben Sie die Möglichkeit die Abschreibung individuell anzupassen. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Dokument 1030735 .

 

Bei einer Umbuchung werden keine verknüpften Belege in das abschreibungsfähige Inventar übernommen. Sie bleiben dem ursprünglichen Buchungssatz zugeordnet.

 

Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 19.12.2022 14:12:18 von Monika_Miederer
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