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Anlagevermögen löschen bzw. deaktivieren

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letzte Antwort am 30.12.2024 12:10:44 von Monika_Miederer
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Felix_Mueller
Aufsteiger
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Hallo,

 

ich habe bislang in Rechnungswesen das Anlagevermögen für einen Mandanten geführt, alle Anlag-Gegenstände sind noch vorhanden. Der Mandant führt nun selber das Anlagevermögen, wie kann ich dieses bei mir nun „abstellen“? Einfach alle Gegenstände löschen?

 

Aktuell kommt bei mir natürlich die Meldung, dass das AV nicht mit den Bilanzwerten übereinstimmt.

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
461 Mal angesehen

Hallo @Felix_Mueller,


nein, das Löschen aller Gegenstände/Inventare kann ich nicht empfehlen. Denn beim Löschen werden die Inventare in allen Vorjahren auch gelöscht.


Sie wollen die Vorjahre der Anlagenbuchführung zur Einhaltung von Aufbewahrungspflichten behalten?
Mit den beiden folgenden Bewegungen können Sie das Anlagevermögen im Folgejahr „abstellen“:

  • Bewegung Korr. Vortragswert: AHK-Wert und Buchwert mit 0,00 zum WJ-Beginn vorgeben.
  • Bewegung Vollabgang zu 100 % erfassen.

Wie Sie diese Bewegungen in mehreren Inventaren gleichzeitig erfassen, erfahren Sie im Dokument 1031474 .

 

Bedenken Sie hierbei:

  • Der Anlagenspiegel und die Anlage AVEÜR sind verpflichtende Bestandteile.
  • Die Assistenten (Offenlegung Unternehmensregister/E-Bilanz) können nicht automatisch bestückt werden.

Deshalb wird die Meldung, dass das Anlagevermögen nicht mit den Bilanzwerten übereinstimmt, weiterhin angezeigt.


Der Mandant führt das Anlagevermögen selbst mit DATEV Anlagenbuchführung?
Dann übernehmen Sie das Anlagevermögen vom Mandanten zur Jahresabschlusserstellung. Den Datenaustausch führen Sie wie folgt durch:

  • über eine Sicherung des Mandantenbestands oder
  • über das Rechenzentrum.

Hinweise zum Thema Datenaustausch der Anlagenbuchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen können Sie dem Dokument 1070327 entnehmen.


Der Mandant führt das Anlagevermögen selbst mit einer Fremdsoftware?
Sie benötigen für den Jahresabschluss des Mandanten einen Anlagenspiegel. Sie wollen die Anlagenbuchführung nicht selbst pflegen.


Dann können Sie die Funktionalität der Anlagenbuchführung nutzen. Erfassen Sie pro Konto nur ein Inventar.

 

Vorteil:

  • Sie können den Anlagenspiegel ausgeben.
  • Sie können die Assistenten automatisch mit den Werten der Anlagenbuchführung bestücken.


Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie dem Dokument 1028668 .
Ignorieren Sie den Punkt 3.1, da Sie eine Anlagenbuchführung in den Vorjahren haben. Es genügt, wenn Sie pro Konto ein Inventar stehen lassen und hier den Vortrag des Kontos erfassen.

 

Viele Grüße und einen guten Rutsch ins nächste Jahr wünscht

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.12.2024 12:10:44 von Monika_Miederer
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