Hallo,
ich habe bislang in Rechnungswesen das Anlagevermögen für einen Mandanten geführt, alle Anlag-Gegenstände sind noch vorhanden. Der Mandant führt nun selber das Anlagevermögen, wie kann ich dieses bei mir nun „abstellen“? Einfach alle Gegenstände löschen?
Aktuell kommt bei mir natürlich die Meldung, dass das AV nicht mit den Bilanzwerten übereinstimmt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @Felix_Mueller,
nein, das Löschen aller Gegenstände/Inventare kann ich nicht empfehlen. Denn beim Löschen werden die Inventare in allen Vorjahren auch gelöscht.
Sie wollen die Vorjahre der Anlagenbuchführung zur Einhaltung von Aufbewahrungspflichten behalten?
Mit den beiden folgenden Bewegungen können Sie das Anlagevermögen im Folgejahr „abstellen“:
Wie Sie diese Bewegungen in mehreren Inventaren gleichzeitig erfassen, erfahren Sie im Dokument 1031474 .
Bedenken Sie hierbei:
Deshalb wird die Meldung, dass das Anlagevermögen nicht mit den Bilanzwerten übereinstimmt, weiterhin angezeigt.
Der Mandant führt das Anlagevermögen selbst mit DATEV Anlagenbuchführung?
Dann übernehmen Sie das Anlagevermögen vom Mandanten zur Jahresabschlusserstellung. Den Datenaustausch führen Sie wie folgt durch:
Hinweise zum Thema Datenaustausch der Anlagenbuchführung zwischen Kanzlei und Unternehmen können Sie dem Dokument 1070327 entnehmen.
Der Mandant führt das Anlagevermögen selbst mit einer Fremdsoftware?
Sie benötigen für den Jahresabschluss des Mandanten einen Anlagenspiegel. Sie wollen die Anlagenbuchführung nicht selbst pflegen.
Dann können Sie die Funktionalität der Anlagenbuchführung nutzen. Erfassen Sie pro Konto nur ein Inventar.
Vorteil:
Informationen zu diesem Thema entnehmen Sie dem Dokument 1028668 .
Ignorieren Sie den Punkt 3.1, da Sie eine Anlagenbuchführung in den Vorjahren haben. Es genügt, wenn Sie pro Konto ein Inventar stehen lassen und hier den Vortrag des Kontos erfassen.
Viele Grüße und einen guten Rutsch ins nächste Jahr wünscht