Hallo Zusammen,
kann man den Anlagenspiegel im Bilanzbericht auch manuell erfassen oder aus der E-Bilanz importieren?
Wir buchen nur JVZ, da der Mandant ein Selbstbucher ist und erfassen auch kein Anlag. Für die E-Bilanz geben wir den Anlagenspiegel manuell ein. Kann ich dies auch im Bilanzbericht oder ihn die Werte aus der E-Bilanz importieren lassen?
VG
Willi
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Hallo Community,
für die Programme Bilanzbericht ist immer der Jahresabschluss in Kanzlei-Rechnungswesen die Datenbasis, d.h. wenn hier kein Anlagenspiegel zur Verfügung steht, dann kann man auch im Bericht keinen Anlagenspiegel einfügen oder Werte importieren.
Dazu die Informationen der Kollegen von Kanzlei-Rechnungswesen bzw. Anlagenbuchführung zum Thema:
Änderungen beim Anlagenspiegel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Zurück zu Ihrer Frage: Der Import der Werte z.B. aus der E-Bilanz nach Bilanzbericht ist nicht möglich. Es verbleibt die Möglichkeit im Bericht mit Hilfe einer Kalkulationstabelle (Einfügen / Kalkulationstabelle) den Anlagenspiegel händisch zu gestalten und zu erfassen.
Falls Programmlösungen zur Abschlussprüfung im Einsatz sind, dann gibt es dort mehr Möglichkeiten zum Thema, dazu ein Überblick:
In Abschlussprüfung Anlagenspiegelwerte erfassen - Überblick
Mit freundlichen Grüßen
Frank Fischer
Produktmanagement und Service Bilanzbericht
DATEV eG
Mit freundlichen Grüßen
Ah okay.
Dankeschön
Hallo,
ich habe heute den ganzen vormittag versucht über einen Workaround die Daten von selbtbuchenden Mandanten in Anlag reinzubekommen, ohne die ganzen Inventare formatieren und nacherfassen oder ähnliches. Ein ASCII Import ist nicht so einfach, weil Zugänge, Vorjahres Inventare, Abgänge etc nicht eingelsen werden können.
Das Infodokument 1004218: Import von Anlagevermögen – Hintergrundinformationen - DATEV Hilfe-Center
finde ich wirklich ziemlich dünn. Die Empfehlung einfach einen Excelanlagespiegel reinzukopieren ziemlich merkwürdig. Der Infoservice hat auch keine Lösung parat. Ein ASCII Import scheitert meines Erachtens an den dazu erforderlichen Feldern (Vorjahres AHK oder Zugänge). Vielleicht übersehe ich etwas. Finde das Vorgehen der DATEV ziemlich befremdlich. Da steht man wirklich nur im Regen und kann den Kopf schütteln. Ein weiterer Fall, wie sich die Genossenschaft entfremdet und ihr eigenen Interessensweg geht (wäre doch schön wenn die ganze Welt Datev bucht und sicherlich für die Datev auch lukrativ).....
Hallo @Danielo,
ein Anlagenspiegel kann nur mit dem Programm DATEV Anlagenbuchführung erstellt werden.
S. auch Änderungen beim Anlagenspiegel in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
Mit den Werten aus der Fremdsoftware können Sie eine "fiktive" Anlagenbchführung erstellen. Weil für den Anlagenspiegel nur die kumulierten Werte pro Konto relevant sind, müssen Sie nicht die einzelnen Inventare erfassen. Es reicht aus, wenn Sie pro Konto ein "Sammelinventar" mit Vortragswerten anlegen. Anschließend erfassen Sie pro Konto die Summe der Bewegungen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen...) und die Jahresabschreibung.
Damit können Sie einen Anlagenspiegel im Jahresabschluss ausgeben, mit der E-Bilanz übermitteln oder für die Offenlegung zur Verfügung stellen.
Die Vorgehensweise wird hier beschrieben:
Anlagenbuchführung: Anlagenspiegel bei Mandanten mit Fremdsoftware
Viele Grüße aus Nürnberg