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Anlagenbuchführung

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letzte Antwort am 13.10.2023 08:52:55 von einmalnoch
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Tactron
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
292 Mal angesehen

Hallo,

 

ich muss eine Schreinerrechnung über den Umbau von gemieteten Flachen verbuchen. In meiner letzten Firma wurde mir von deren Steuerberater erklärt, dass alle Einbauten, die nie wieder entfernt werden können, sowie Glaswände, Einbauschränke etc. sofort in den Aufwand auf 6335 gebucht werden können. Ist das richtig? Gehören Einbauten sowie Tresen oder Einbauküche, die theoretisch wieder mitgenommen werden könnten, dann auf das Konto 650 oder 690? Oder soll man die gesante Rechnung aktivieren?

 

Vielen Dank für Eure Antwort

einmalnoch
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
289 Mal angesehen

Pauschal lässt sich das nicht beantworten, fragen Sie hier den Steuerberater des Unternehmens, der sollte in der Regel die Einzelheiten der Vergangenheit kennen und daraus eine Beurteilung des Sachverhalts vornehmen können.

 

Denn nach Ihrer Beschreibung kann die Leistung eines Handwerkers recht unterschiedlich beurteilt werden.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
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letzte Antwort am 13.10.2023 08:52:55 von einmalnoch
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