Hallo
ich habe in 2014 einen Investitionsabzugsbetrag in Anlag angelegt. Jetzt wurde allerdings nicht ein Wirtschaftsgut angeschafft, sondern 2 für die der Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde.
Wenn ich in Anlag im Jahr 2015 die Anschaffungen zuordnen möchte, erscheint im Programm, dass Mehrfachzuordnung zu den Investitionsabzugsbeträgen erst am 2016 möglich ist.
Kann es sein, dass ich den Abzugsbetrag jetzt tatsächlich stehen lassen muss nur weil es das Programm noch nicht hergibt?
Gibt es evtl noch eine andere praktikable Lösung?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Viele Grüße
Anika Böhler
§7g (1) S. 1 EStG (Rechtstand: 2014) besagt:
Steuerpflichtige können für die künftige Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens
Somit ist nach meiner Lesart für jedes WG ein separater IAB zu bilden. Ergo, auch in ANLAG. Dann stellt sich nämlich das Problem auch nicht.
Lösung: In 2014 den IAB je WG aufteilen und bei AK auflösen.
Gruß A. Martens