Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin über eine unglückliche Einstellung bei uns in der Anlagenbuchhaltung gestolpert, bei der ich hinsichtlich der Einstellungsmöglichkeiten leider nicht weiter komme.
In Anlag im Rahmen der Anlagenbuchhaltung arbeiten wir mit Automatikkonten. Dieses führt dazu, dass im Zeitpunkt des Anlagenzugangs die Vorsteuer korrekt gebucht wird.
Dieses hat nunmehr bei der Durchführung der Abschreibungen aber zu dem Problem geführt, dass die Abschreibung als solches ebenfalls mit Umsatzsteuer bzw. negativer Vorsteuer gebucht werden und somit die USt-Voranmeldungen falsch abgegeben werden.
In den Buchungssatzvorlagen der Anlagenbuchhaltung kann ich diese Daten leider nicht ändern und in den Sachkontoeinstellungen der Abschreibungskonten ebenfalls nicht, da ja die Konten unterjährig bereits bebucht sind.
Gibt es eine Möglichkeit, dass die Abschreibungen, die aus einem Automatikkonto im Anlagevermögen erzeugt werden, keinen Steuerausweis haben?
Die Buchungen manuell mit dem Buchungsschlüssel 40 nachzuerfassen ist für mich hier eigentlich keine Alternative.
Welche Einstellung der Abschreibungskonten müsste ich dann zum 01.01.2020 einstellen, damit dieses Problem nicht wieder auftritt?
Ich freue mich über hilfreiche Hinweise.
Herzliche Grüße
Hallo Herr Steingröver,
ich kann mich entsinnen, dass mir in der Einarbeitung einmal mitgegeben wurde, dass die Anlage von Konten im Anlagevermögen mit Automatikfunktion ein No-Go ist.
Ich würde in den Konten in 2020 die Automatik wieder herausnehmen. Ich glaub nicht, dass Sie die Konteneinstellungen hier so hinbiegen können, dass es alles passt.
Beim Steuerschlüssel 40 gebe ich Ihnen recht. Dieser ist keine Alternative und es sollte immer nach einer anderen Buchungsmöglichkeit gesucht werden.
Beste Grüße
Andreas Hausmann
Hallo Herr Steingröver,
bei den automatisch erzeugten Buchungssätzen aus der Anlagenbuchführung, beispielsweise für die AfA-Buchungen, ist es nicht möglich, beim Buchungssatz den erforderlichen Berichtigungsschlüssel für die Aufhebung der Steuerautomatik eines Kontos mitzugeben.
Wie Herr Hausmann bereits dazu schrieb, sollten deshalb bei Anlagekonten keine individuellen FIBU-Funktionen für die Steuerberechnung hinterlegt werden.
Spätestens zum Jahreswechsel würde ich die Automatikfunktion in den Kontenstammdaten wieder entfernen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß