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AHK-Abgang wird nicht in Fibu übernommen, Abstimmdifferenz

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letzte Antwort am 23.09.2022 08:21:56 von gaggagine
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gaggagine
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Hallo,

bisher gab es die Möglichkeit, bei der Erstellung des Jahresabschlusses über die Zuordnungstabellen, dass AHK-Werte nachgebucht werden konnten. Jetzt habe ich das Problem, dass ein AHK-Abgang nicht an die Finanzbuchführung übergeben wird, d.h. das dann der Anlagenspiegel nicht erstellt wird für die Übermittlung an die Finanzverwaltung. Wir nutzen die Soforterfassung, vielleicht ist dort etwas schiefgegangen, aber ich finde keine Lösung, da bei der Erstellung des Jahresabschlusses nach Kontenzwecken diese Möglichkeit der manuellen Nachbuchung nicht mehr besteht.

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

gaggagine

 

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 3
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Hallo @gaggagine,


mit dieser Umstellung kommt der Anlagenspiegel nur noch aus der Anlagenbuchführung.


Damit keine Abstimmdifferenzen bei einem Abgang entstehen, gehen Sie wie folgt vor:
• Öffnen Sie über den Übersichtsbaum die Inventarübersicht.
• Wählen Sie das entsprechende Inventar mit einem Doppelklick aus.
• Im geöffneten Inventar gehen Sie in der Registerkarte Bewegungen auf den Link + Neue Bewegung anlegen.
• Wählen Sie die Bewegung Vollabgang oder Teilabgang aus.
• Erfassen Sie die entsprechenden Angaben und speichern die Bewegung im Inventar.
• Mit Speichern und Schließen beenden Sie die Inventarerfassung.
Dieser Vollabgang (Buchwertausbuchung) wird zusammen mit den Abschreibungen über die Funktion Buchungen erzeugen an die Finanzbuchführung übergeben.

 

Monika_Miederer_0-1663601206519.png

 


Sie nutzen die Funktion Buchungen erzeugen nicht,
• dann muss die Buchwertausbuchung manuell in der Finanzbuchführung gebucht werden
• und die Abstimmung Anlagenbuchführung muss über die Schaltfläche Übernehmen aktualisiert werden.


Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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gaggagine
Beginner
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Nachricht 3 von 3
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Letztendlich war eine Fehlbuchung durch die Buchhalterin der Grund der Differenz. Nachdem ich die Fehlbuchung korrigiert habe, trat keine Abstimmungsdifferenz mehr auf. Man lernt nie aus...
LG

gaggagine

 

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letzte Antwort am 23.09.2022 08:21:56 von gaggagine
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