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§ 241 AO - Bilanzierung

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Guten Morgen,

 

das Finanzamt hat einem Mandant € 200.000 als Sicherheit im Rahmen einer Steuerfahndung gepfändet. Das Geld liegt "festgefroren" auf einem Bankkonto, das auf den Namen des Mandanten lautet.

 

Weise ich diesen Betrag als Bankguthaben aus und erläutere im Anhang, dass dieses Guthaben als Sicherheit dient oder erfasse ich den Betrag wie eine Kaution?

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