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Ärzte - Unbedingt Nutzung Branchenpaket erforderlich?

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letzte Antwort am 19.02.2017 14:47:39 von willimüller
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heikeb
Einsteiger
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Guten Tag,

ich würde gern Kollegenmeinungen hören, ob ab 2017 bei Ärzten unbedingt das Branchenpaket genutzt werden sollte oder "einfach" der SKR 03. Gibt es gravierende Gründe für die Umstellung auf das Branchenpaket Ärzte?

Danke im Voraus.

Heike Brode

mkinzler
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Die Branchenpakete umfassen mehr als die Kontenrahmen. ( BWAs, Zuordnungstabellen, ...)

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Brode,

meines Erachtens ist das Branchenpaket inhaltlich für Normalarztpraxen (Einzelkämpfer oder kleine Gemeinschaftspraxen) nicht erforderlich. Aufgrund größerer Flexibilität haben wir im Zuge der E-Bilanzumstellung sowie schon bei allen Mandanten auf fünfstellige Sachkonten umgestellt. Die Zahl der bei Arztmandaten genutzten Sachkonten sind im Kanzleivergleich gering).

Uns hätte es gereicht, wenn die Datev eine Überleitungstabelle vom SKR 81 auf den SKR 03 angeboten hätte, die tatsächlich funktioniert (bei uns mussten leider selbst Konten wie 13600 oder 43600, die in beiden Kontenrahmen identisch sind, manuell erfasst werden. Auch Bankkonten wie 12300/SKR81 wurden nicht einfach auf 12300/SKR03 umgesetzt). Dabei hätte die Datev nur den SKR 03 aus dem Branchenpaket verwenden müssen (abgespeckt auf fünf Stellen, da die 6. Stelle sowieso nur bei 2-3 Konten des 41 Seiten langen Kontenplanbuches verwendet wurde). Das habe ich mir jetzt selbst ergänzt. Der Umstand, dass man anscheinend nur einen Kanzleikontenrahmen zum SKR 03 anlegen kann (und nicht mehrere wie bei Zuordnungstabellen), macht es auch nicht einfacher :-((

Trotz vieler kritischer Beiträge in der alten Newsgroup war erkennbar, dass da offensichtlich eine Lobby "Ärzteberater" bei der Datev interveniert hat und so ein Monstrum "Branchenpaket" geschnürt worden ist. Ich hätte ja in den sauren Apfel gebissen, wenn damit nicht auch noch die völlig überflüssige Zwangsumstellung der Sachkontenlänge auf sechs Stellen verbunden wäre. So musste ich mir selbst Kanzleikontenbeschriftungen und Kanzlei BWAs  "zurechtfrickeln".

Ich bin mir nicht sicher, ob ich jemanden empfehlen kann, das auch so zu machen. Der Aufwand und das Ärgerpotential ist aufgrund der komplizierten Datev Logik ziemlich groß.(die seit gefühlt 15 Jahren unveränderten "Gestaltungsverhinderungsmöglichkeiten" der individuellen DATEV BWA sind ein Graus).

Ich habe es zuliebe meiner MitarbeiterInnen gemacht und dabei viel geflucht…

Schöne Grüße

Willi Müller

willimüller
Fachmann
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P.S.: Die Lerneintragsdateien muss ich auch noch ändern; oder kennt jemand dazu eine Datev Unterstützungshilfe?

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letzte Antwort am 19.02.2017 14:47:39 von willimüller
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