Guten Morgen, vielen Dank für Ihre Antworten. Mein Fall ist so gemeint, dass ich schon auch die SFN im Krankheitsfall dann an den AN auszahlen muss, aber nicht sv-frei. Wie Sie es auch schreiben ist es richtig, das es dann steuer- und sv-pflichtiger Arbeitslohn wird. Ich werde eine weitere Lohnart anlegen und die Durchschnittslohnberechnung hinterlegen! Danke nochmal für die Hilfe und auch den Link zum Dokument! Viele Grüße Sandra Fuchs
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