Es geht um die korrekte Umsetzung der GodB und der DSGVO. Ich scanne die Rechnung ein (Eingangsrechnungen) und archiviere diese mit einem vom Finanzamt anerkannten Programm. Die Rechnung geht an die Buchhaltung, die nach der Verbuchung einen Buchungsstempel auf die Rechnung macht. Später kommt nach Bezahlung der Rechnung noch ein "Bezahlt"-Stempel drauf. Nun sagt die Steuerberaterin, dass "wenn die Originalbelege verändert wurden (durch handschriftliche Bemerkungen etc.) ein nochmaliges Scannen, nach derzeitiger Rechtslage zwingend erforderlich ist." Andere Quellen, z.B. der Softwarehersteller, sagt, ich kann entweder das Original oder den mit Stempeln versehenen Beleg scannen. Was ist nun richtig? Ich meine, die Buchhalter haben ja besseres zu tun als am Scanner rumzustehen.
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