Liebe DATEV-Community, wir geben neuerdings in unserer Gehaltsabrechnung über LODAS die Urlaubstage mit ein. Soweit funktioniert das auch gut. Allerdings wissen wir nicht, wie wir diese beiden Sonderfälle handhaben sollen: 1. Ein Mitarbeiter erhält Sonderurlaub (z.B. für Tod der Eltern, Geburt des Kindes). 2. Urlaub verfällt am 31.03. diesen Jahres. Das geht gut ab nächstem Jahr. Da aber Daten aus einem anderem System erst zum 01.01.2017 eingespielt wurden, können wir für 2017 nicht über den üblichen Weg (Personaldaten: Arbeitszeiten: Urlaubsanspruch: Urlaubsanspruch verfällt zum) vorgehen. Wir hatten versucht das Problem über die Bewegungsdaten mit Bearbeitungsschlüssel 92 zu lösen (Erhöhung bzw. Minderung der Urlaubstage). Das hat aber leider in der Probeabrechnung nicht funktioniert . Der Urlaubsanspruch für das laufende Jahr und der Urlaubsübertrag aus 2016 sollen möglichst nicht geändert werden, da die Mitarbeiter sonst alle Rückfragen haben. Denn die Urlaubstage werden das erste Mal auf der Gehaltsabrechnung erscheinen. Hat jemand eine Idee? Vielen Dank im Voraus für Ihre Ideen, herzliche Grüße Ina Joraschkewitz.
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