Hallo, bei einem Mandanten muss ich für einen Mitarbeiter die o. a. Bescheinigung erstellen. Die Reha beginnt am 02.02.2018 und dauert bis 22.02.2018. Der Arbeitnehmer ist seit 25.01.2018 arbeitsunfähig. Außerdem war er bereits vom 30.11.2017 bis 31.12.2017 arbeitsunfähig. Ob es sich um die gleiche Vorerkrankung handelt, weiß ich nicht, dazu ich eine Anfrage mit dem sog. EEL-Verfahren gestartet. Sollte es sich jetzt tatsächlich um eine Vorerkrankung mit dem selben Grund handeln, wie lange muss ich dann das Arbeitsentgelt bezahlen? Soll es sich nicht um eine Vorerkrankung mit dem selben Grund handeln, wie lange muss ich dann das Arbeitsentgelt bezahlen?
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