Hallo liebes Lohn und Gehalt Team, ich habe mal eine Frage zu Zahlungen an Arbeitnehmer nach dem Austritt. Ein Mitarbeiter, der z.B. zum 31.01.2017 ausgetreten ist (mit der Januar Abrechnung komplett abgemeldet: SV und LSt-Bescheinigung), erhält die kumulierten Überstunden erst mit der Februar 2017 Abrechnung ausgezahlt. Im Februar wird er dann auf Nebenarbeitgeber geschlüsselt mit Steuerklasse 6. Im Februar erhält er dann auch ausschließlich nur die noch ausstehenden Überstunden. --> Diese gebe ich ein mit der Lohnart 3890 (als sonstiger Bezug). (es wird nicht als Nachberechnung ausgewiesen) Nun erhalte ich folgende Meldung vom Lohn und Gehalt Programm 10.43 LN09018 Beim Abzug von sonstigen Bezügen wird beim Restverdienst mit einem fiktiven Steuerbrutto von 0 gerechnet, da kein Steuerbrutto für laufende Bezüge im aktuellen Monat vorhanden ist. Jetzt frage ich mich, ob ich im Programm etwas falsch angegeben habe??? Wenn ich mir die Gehaltsabrechnung anschaue, bin ich zudem verwundert, dass er bei fast 4.400€ lediglich 629€ Lohnsteuer abgezogen bekommt. Und das bei Steuerklasse 6. Da kann doch etwas nicht stimmen ??? Kann mir jemand helfen? Bitte bitte! Vielen Dank im Voraus!!! BellaG
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