Hallo zusammen,
eine Pensionskassenversicherung wurde letztes Jahr überzahlt, der Vertrag endete zum Sept. 2017.
Der AG zahlte natürlich einen Zuschuss zur BAV.
Nun erhalten wir die Überzahlung 1 Monates per Banküberweisung zurückerstattet.
Wie kann ich die Rückzahlung über die Lohnabrechnung in diesem Jahr einpflegen, damit der AN-Beitrag versteuert und verbeitragt wird?
Nehmen wir an, dass der AN 50.- Euro monatlich gespart hätte.
Würde ich dann die 50.- Euro als zusätzlichen Bruttobezug eingeben?
Viele Grüße
Christine Kundler
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Kundler,
ich würde nachträglich den bAV-Vertrag diesen Monat früher beenden und eine Nachberechnung auf den Monat vornehmen.
Dadurch wird die SV richtig im alten Jahr berücksichtigt und die Lohnsteuer im aktuellen Jahr erhoben.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe es entsprechend eingetragen, jedoch kommt kein positiver Betrag als Rückzahlung für den AN am Ende raus. Lediglich den AG-Beitrag hat Datev zurückgerechnet. Den Betrag vom AN sehe ich nicht auf der Probeabrechnung.
Versteh ich nicht wirklich...
Haben Sie eine Idee?
Viele Grüße
C. Kundler
Hallo Frau Kundler,
Sie haben die Änderung in beiden Vertragsnummern berücksichtigt? Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile sind ja in zwei verschiedenen Vertragsnummern zu erfassen.
Viele Grüße
T. Reich
Hallo Herr Reich,
....eieiei... guten Morgen Frau Kundler...
Danke Herr Reich, was würde ich bloß ohne Sie machen
Viele Grüße
C. Kundler
Gerne, manchmal sieht man halt den Wald vor lauter Bäumen nicht...