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Abrechnungen Anzeigen im Arbeitnehmer online

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letzte Antwort am 05.02.2018 10:08:55 von Vanessa_Mertel
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tschortsch
Einsteiger
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Hallo,

Ein Mandant machte uns darauf aufmerksam, dass ein Arbeitnehmer der bereits seit 2012 bei ihm beschäftigt ist, die Lohnabrechnungen für diesen Zeitraum bei Arbeitnehmer online nicht abrufen kann.

Lediglich die Abrechnungen ab 2016 stehen zum Download bereit.

Der Mandant bzw der Arbeitnehmer nutzt seit 2017 die Funktion über Arbeitnehmer online.

Wie können die Abrechnungen vor 2016 für den Arbeitnehmer in Arbeitnehmer online zur Verfügung gestellt werden?

Freundliche Grüße

Georg

andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 2 von 3
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Mal wieder so ein Fall...

Also: ich bin seit 2013 Anwender. Bekomme also die Jahre 2012 (2013 und Vorjahr) verfügbar in ANO (Arbeitnehmer online).

Am Anfang hieß es: 2 Jahre, dann ist Schluss mit den Vorjahren. Mehr geht nicht. Damals...

Aber: man signalisiert damals schon (irgendeine CEBIT) , dass man das verlängern würde, wenn man darum bitte würde.

Ging dann auch, Zwar so mehr inoffiziell, aber mit Nachhaken gings wirklich.

So. Klasse. Ich bzw. eine steuerberatende Kanzlei, wissen, wo man wen um sowas fragen kann. Und: ich hatte vor ca. 2 Jahren eine unendliche Diskussion mit einem DATEV-Mitarbeiter um genau dieses Thema. Den habe ich dann leider auflaufen lassen (seine Worte: man kann das ja nicht alles wissen). Seitdem: 10 Jahre Verfügbarkeit (bei mir also bis 2022).

Wie ja schon mit Herrn Rosenegger heute morgen festgestellt, wird ein einzelner/mehrere AN, die ernsthaft ANO nutzen wollen, so ziemlich im Regen stehen gelassen, wenn sie Fragen zu ANO haben.

Denn: ein Arbeitnehmer (AN) ist m.E. völlig überfordert mit diesem Moloch "DATEV".

Den juckt es auch gar nicht, wen er wann und wie um dieses "ANO-Monster" um Hilfe fragen muss!

Landet er in den "normalen" Servicekanälen, ist er geliefert. Es sei denn, man "pickt" ihn hier auf. Sorry für die laxe Wortwahl, aber leider häufen sich die Fälle, wo man diesen Leuten hier leider nicht mehr helfen kann. Aber helfen will!

Liebe DATEV, ändert das bitte! Und bitte keinen Verweis auf die Roadmap und sonstige Textklauseln!

Denn sonst kann eine "normale" Kanzlei dieses Produkt, das sicherlich seinen Charme hat nicht mehr an den Mann/Frau bringen.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
285 Mal angesehen

Hallo Georg,

wie Herr Hofmeister schon beschrieben hat, kann ein Mitarbeiter, der sich im Jahr 2017 im Tool Arbeitnehmer online registriert hat, die Auswertungen ab einschließlich 01/2016 einsehen.

Frühere Auswertungen können nicht angezeigt werden. Diese hätte der Arbeitnehmer jedoch damals in einer anderen Form erhalten müssen.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 05.02.2018 10:08:55 von Vanessa_Mertel
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