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Erfahrungen Bundesanzeiger Hinterlegung

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letzte Antwort am 19.02.2018 09:01:25 von bodensee
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Moin,

der Bundesanzeiger möchte ja gerne die Veröffentlichung anstatt der Hinterlegung (bringt ja mehr Gebühr) und fragt bei jeder eingereichten Hinterlegung nach. Dafür wurde im Offenlegungsassistenten die Möglichkeit eingebaut Hinweise an den Bundesanzeiger zu senden.

Gibt es Erfahrungswerte inwieweit diese Hinweise die Bearbeitungszeit verändern?

Hintergrund meiner Frage ist die Tatsache, dass nunmehr seit 1,5 Monaten ein Hinterlegungsauftrag den Staus "zur Prüfung" hat bei dem ich erstmalig die notwendigen Erläuterungen in den Hinweisen untergebracht habe. Bisheriges Verfahren war die Mail des Bundesanzeigers das die Angaben nicht geglaubt werden und mit der Antwort dann die Daten geliefert wurden. Klappte je nach Jahreszeit (auch zum Jahreswechsel) innerhalb von ein paar Tagen.

Gruß

KP

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Nachricht 2 von 11
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Moin,

nutzt das tatsächlich Niemand?

Ist der Bundesanzeiger mit den Informationen überfordert?

Wenn es nichts nutzt, dann sollte DATEV das Feld schleunigst wieder aus dem Assistenten entfernen.

Gruß

KP

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Korte
Einsteiger
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Nachricht 3 von 11
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Guten Morgen,

die Hinweise nutzen wir nicht, aber die Hinterlegung. Bislang gab es auch nicht bei jeder Hinterlegung Nachfragen, sondern nur dann, wenn die Bilanzsumme den Schwellenwert übersteigt.

Viele Grüße

Tina Korte

Viele Grüße von der Ostsee
Tina Korte
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hansch
Fortgeschrittener
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Ich habe kürzlich bei 2 Einreichungen Hinweise mitgeliefert. Die Hinterlegung erfolgte dennoch schnell (1-2 Tage nach Einreichung).

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Nachricht 5 von 11
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So habe ich in der Vergangenheit auch gearbeitet, die Nachfragen waren nervig weil man ja die Daten wieder nachschlagen muss.

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In zwei Fällen den Hinweistext genutzt und diese Aufträge hängen jetzt seit 2 Monaten auf dem Status "zur Prüfung...", irgendwann sollte die Prüfung ja auch mal abgeschlossen sein.

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0815
Fachmann
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Hallo KP,

bisher habe ich dieses Feld nicht genutzt. Was kommen denn da für Rückfragen? Hatte bisher noch nie Rückfragen ... Und auch bei Hinterlegung keine Beanstandungen.

Viele Grüße, schönes WE.

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Nachricht 8 von 11
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Die Rückfragen kommen immer dann, wenn z. B. die Bilanzsumme überschritten ist. Dann werden die weiteren Werte angefordert. Damit das ohne Rückfrage durchläuft wurde ja das Feld eingeführt, aber ich habe hier das Gefühl das zwei von drei in zwei aufeinanderfolgenden Jahren für den Bearbeiter eine unlösbare Denksportaufgabe darstellt.

Ansonsten brauchen Hinterlegungen eigentlich immer länger als Veröffentlichungen, wurde aber gerade eines Besseren belehrt, Hinterlegung in 2 Tagen. Hab ich mich erschrocken.

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bodensee
Experte
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Hinweise nutzte ich seit letztem Jahr.

Seit dem keine einzige Nachfrage vom Bundesanzeiger mehr.

Dauer zwischen Veröffentlichung und Hinterlegung konnte ich keine Unterschiede feststellen, habe das aber auch nicht wirklich kontrolliert, da nach Absenden der Daten für mich der Auftrag abgeschlossen ist.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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0815
Fachmann
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Nachricht 10 von 11
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nach Absenden der Daten für mich der Auftrag abgeschlossen ist

Sehe ich grds. auch so. Müssen Sie aber vorsichtig sein:

Nach dem Daten senden im Schritt Datenübermittlung ist es in allen Fällen notwendig, dass Sie sich von der erfolgreichen Übermittlung des Auftrages an den Bundesanzeiger mittels einer Statusabfrage überzeugen. Insbesondere wenn der Auftrag nicht sofort an den Bundesanzeiger übermittelt werden kann und die Meldung #EH00095 [Der Jahresabschluss konnte bisher noch nicht an den Bundesanzeiger übermittelt werden] erscheint, müssen Sie sich mittels einer Statusabfrage davon überzeugen, dass der Auftrag beim Bundesanzeiger angekommen ist. Es gibt Konstellationen, in welchen der Auftrag vom Bundesanzeiger abgelehnt wird und auch die Wiederholung des Übermittlungsversuchs durch das DATEV-Rechenzentrum nicht zur Annahme des Auftrags führt. Nur durch Kontrolle des Status Ihres Auftrags können Sie sicherstellen, dass Sie Ihrer gesetzlichen Einreichungsverpflichtung nachgekommen sind. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch das Infodokument Datenübermittlung an den Bundesanzeiger (EHUG) wird abgelehnt (Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1046384).

Ich lege mir dann halt einen Outlook-Termin für in zwei Wochen an, und archiviere dann das Belegexemplar der Offenlegung ...

Viele Grüße.

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bodensee
Experte
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Nachricht 11 von 11
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Ja das ist mir bewußt.

Ich habe das bislang so geregelt, dass ich kurz vor Jahresende ,wenn hoffentlich alle Kap.ges. veröffentlicht oder hinterlegt sind, eine Statusabfrage für alle Mandanten mache und dann bei mir intern in einer Excelliste das THema EHUG auf erledigt setze. So habe ich alle im Blick und weiss ob noch jemand fehlt und ob tatsächlich irgendein fall warum auch immer abgelehnt worden sein sollte.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 19.02.2018 09:01:25 von bodensee
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